Schädlingsbekämpfung
Der unerwünschte Besuch bringt Gefahren mit sich, er überträgt
Krankheitserreger, befällt Möbel sowie Einrichtungsgegenstände
und kann sogar Bausubstanzen zerstören.
SBK-Hollom besteht seit 2004. Als IHK-geprüfter Schädlingsbekämpfer
sind wir ständig bemüht, sowohl Ihren Ansprüchen, als auch den
gesetzlichen Vorgaben in professioneller Art zu entsprechen.
Flexibilität und persönlicher Service stehen bei uns im Vordergrund
– so werden wir auch gerne für Sie tätig. Unsere Fahrzeuge sind
neutral gehalten. Tätig sind wir in den Bereichen Ostholstein,
Lübeck, Stormarn sowie Hamburg.
Wir bieten Ihnen eine langfristige Betreuung.
Unsere Leistungen:
- Hygieneschulung lt. HACCP-Konzept
- Insekten- und Nagerbekämpfung
- Insektenschutzgitter
- Taubenabwehr
- Mardervergrämung mit Garantie
- Wespenschnellhilfe
- Holz- und Bautenschutz
- Sonderreinigungen und Desinfektion
- Dachrinnenreinigung
Wir führen für Sie die vom Gesetzgeber geforderte akute und
vorbeugende Schädlingsbekämpfung lt. HACCP-Konzept in
Lebensmittelverarbeitenden Betrieben durch.
Kostenlose Beratung vor Ort.
- Regelmäßige Kontrollen
- Dokumentation
- Kontroll bzw. Chekliste
- Sicherheits-Datenblätter
- Lageplan
- Kontroll-Punkte
- Präparate-Liste
Tierschutzgesetz
Wer Wirbeltiere (z. B. Ratten, Mäuse) als Schädlinge bekämpfen
will, muss die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes beachten. Das
Tierschutzgesetz schreibt vor, dass die Tötung nur vorgenommen
werden darf, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen
entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten hat, d. h. einen Sachkundenachweis
gegenüber der zuständigen Behörde führen kann.
Die Industrie hat inzwischen Wirkstoffe und Bekämpfungsmittel
entwickelt, die ohne kritische Belastung der Umwelt und ohne Gefahr
für die Gesundheit von Mensch und Haustier angewendet
werden können. Dazu befähigt ist allerdings nur der sachkundige
Fachmann, also der professionelle Schädlingsbekämpfer mit
entsprechender Ausbildung.
